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BGH, 30.11.1966 - VIII ZR 261/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Entstehen eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses durch den bloßen Eintritt in Vertragsverhandlungen - Vermittlungsmakler als ein Erfüllungsgehilfe des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1967, 281
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65
Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage; …
Demgegenüber beruft sich die Revision darauf, daß auch Handlungen, die den Vertragsschluß vorbereiten, Erfüllungshandlungen des § 278 BGB sein können (RGZ 132, 76, 79; 120, 126, 130; Senatsurteil vom 20. Mai 1964 - VIII ZR 242/62 S. 7 = MDR 1964, 750 = BGHWarn 1964 Nr. 144 und vom 30. November 1966 - VIII ZR 261/64 = WM 1967, 97). - BGH, 18.05.1982 - VI ZR 196/80
Keine Verpflichtung des Notars zur Bezeichnungdes Kaufpreiskontos
In dem Urteil vom 30. November 1966 (VIII ZR 261/64 - WM 1967, 97 ) wurde lediglich ein Eigenverschulden des Geschäftsherrn in Betracht gezogen, weil nach Lage des Falles die Gefahr bestanden habe, daß der Beklagte annehmen konnte, er dürfe das Mietdarlehen an den nichtbevollmächtigten Angestellten des Vermieters bezahlen (der es dann veruntreute).